Web-Analyse datenschutzkonform einsetzen

Bei dem Einsatz von Web-Analyse Tools wie Google Analytics oder Piwik gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. T3 Premium erläutert Ihnen diese in folgendem Artikel und gibt Tipps zur manuellen Anpassung der jeweiligen Anwendung.

Besucher Statistiken Ihrer Website einfach und unkompliziert erfassen und auswerten. Wir helfen Ihnen dabei.

Um eine datenschutzkonforme Web-Analyse zu betreiben, sollte man folgende fünf Faktoren unbedingt beachten: Anonyme Nutzungsprofile, Datentrennung, Auftragsdatenverarbeitung, Widerspruchsrecht und Hinweispflicht.

  1. Anonyme Nutzungsprofile
    Profile von Besucher dürfen nur unter einem Pseudonym erstellt werden. Es darf zudem nicht die vollständige IP-Adresse gespeichert werden, da hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des Besuchers nötig ist.
  2. Datentrennung
    Persönliche Daten der Besucher und Pseudonyme müssen getrennt gespeichert werden. Diese dürfen auch nicht miteinander verbunden werden.
  3. Auftragsdatenverarbeitung
    Laut § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss zwischen dem Unternehmen, welches das Web-Analyse Tool auf externen Servern einsetzt und dem Anbieter des Tools ein Vertrag zur  Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.
  4. Widerspruchsrecht
    Website Besucher müssen der Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können. Hierfür muss dem Besucher eine Opt-Out Möglichkeit angeboten werden.
  5. Hinweispflicht
    Auf der Website muss ein Hinweis über den Einsatz des Web-Analyse Tools zu finden sein. Dies kann innerhalb des Impressums oder unter einem extra Punkt „Datenschutz“ erfolgen. Der Hinweis muss dem Besucher erläutern, warum und unter welchem Umfang man eine Datenspeicherung vornimmt.
  6. Cookie-Banner
    Auf der Webseite sollte ein sogenannter Cookie-Banner mit einem Hinweis über die Verwendung von Cookies platziert werden. Es wird empfohlen dem Besucher eine Cookie-Opt-Out Funktion in der Datenschutzerklärung anzubieten.

Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Google Analytics

Google Analytics nutzt von Haus aus die vollständige IP-Adresse der Besucher. Durch manuelles Einfügen von dem anonymizeIp-Attribut wird die IP-Adresse anonymisiert und nicht vollständig gespeichert.

 _gaq.push (['_setAccount', 'UA-XXXXXXX-YY']);
_gaq.push (['_gat._anonymizeIp']);
 _gaq.push (['_trackPageview']);

Zusätzlich müssen Sie ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google Deutschland abschließen. T3 Premium hat hierfür einen Vertragsentwurf vorliegen der lediglich für den jeweiligen Kunden angepasst werden muss.

Piwik datenschutzkonform einsetzen

Piwik Web-Analyse

Auch bei Piwik muss die Art der Speicherung von der IP-Adresse erst ausdrücklich durch einen Admin vorgenommen werden. Hierfür muss er die Option AnonymizeIP aktivieren. Auf Dateiebene muss in der config.ini.php noch folgender Eintrag vorgenommen werden:

[Tracker]
 ip_address_mask_length = 2

In der aktuellen Piwik Version lässt sich diese Einstellung auch über das Piwik Dashboard einstellen:

Privatsphäre Piwik Webanalyse

Da Piwik auf einem eigenen Server gehostet wird, ist hierfür kein extra Vertrag nötig.

Web-Analyse auf Ihrer Website einbinden

Haben Sie interesse auf Ihrer bestehenden Website einen Web-Analyse Tool einzusetzen?
Kein Problem! Unsere Experten kümmern sich um die sorgenfreie Integration.

Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu T3 Premium auf. Wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Schritte persönlich.

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